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Glossar

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 bezeichnet einen erheblichen Unterstützungsbedarf für selbstständiges Leben und die Bewältigung von Alltagsaktivitäten. Personen im Pflegegrad 3 benötigen eine umfangreiche Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben, einschließlich Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Haushaltsführung und Medikamenteneinnahme. Sie erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Deckung ihrer Pflegebedürfnisse.