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Das Herzstück unseres Angebots ist die Premium-Pflegeverfügung. Dort werden alle Grundbedürfnisse, persönliche Wünsche und weitere Kernelemente der Pflegeversorgung erfasst. Wir bieten Dir in jedem Schritt Hilfestellungen und Informationen. Die Erstellung der Verfügung haben wir digitalisiert, damit es so einfach wie möglich ist.
Wir setzen hier vorrangig auf die Kinder und Enkel, die dieses Tabuthema auf den Tisch bringen. Die Generation, die es statistisch gesehen am ehesten mit der Pflegebedürftigkeit trifft, hat häufig keinen Zugang zum Internet und den Informationen, die den ‚Schrecken des Unbekannten‘ nehmen können. Eine offene Kommunikation über die schwierigen Fragestellungen bringt nicht nur auf Eurer Seite Entlastung, sondern auch bei Euren Eltern und Großeltern. Um unser Angebot abzurunden, bieten wir Dir auch eine Vorsorgeverfügung und eine Patientenverfügung an.
Setz Dich mit Deiner Familie an Deinen Laptop und sorgt für Eure Familie vor!
Unsere Produkte leiten Dich wie ein goldener Faden durch das Labyrinth der Fragen und helfen Dir den individuellen Weg für Deine Liebsten und Dich zu finden!
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Eine Pflegeverfügung kannst Du Dir ähnlich wie eine Patientenverfügung vorstellen. Anstatt medizinische Aspekte abzufragen, werden in der Pflegeverfügung alle Grundbedürfnisse, persönliche Wünsche und weitere Kernelemente der Pflegeversorgung erfasst.
Die Pflegeverfügung richtet sich an alle Versorgungsbereiche, wo über einen längeren Zeitraum (ab 6 Wochen) die Pflege des Verfügenden übernommen wird. Egal ob bei einer stationären Pflegeeinrichtung, ambulanter Pflegedienst oder Angehörigenpflege.
Die schriftlichen Angaben kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Ihr aus verschiedenen Gründen Eure Wünsche nicht mehr selbst formulieren könnt. Zum Beispiel bei Demenz oder nach einem Schlaganfall. Die Pflegenden wägen dann natürlich ab, in was für einem Zustand ihr Euch befindet und setzen nichts mit Zwang durch, selbst wenn in der Verfügung konkrete Anweisungen aufgelistet sind.
Das beantworten wir mit einem ganz klaren JEIN! Bisher sind Pflegeverfügungen leider noch nicht im BGB verankert, so wie die Patientenverfügung zum Beispiel. Um Pflegende daran zu binden, müsste die Bewohnerverfügung im Versorgungsvertrag mit den jeweiligen Pflegedienstleister aufgenommen werden.
Neben den ethischen Gründen ergibt sich eine grundlegende Rechtswirksamkeit aus verschiedenen Paragraphen der Gesetzbücher und aus Artikeln der Pflege-Charta. Pflegeverfügungen werden dort – wie schon erwähnt – nicht explizit genannt, aber die Ausschnitte unterstreichen die Gültigkeit der Selbstbestimmtheit, die Ihr mit der Pflegeverfügung festgelegt habt.
Aus diesen Punkten lässt sich ableiten, dass Pflegedienstleister und pflegende Angehörige sich an deinem festgelegten Willen zu orientieren haben, wenn einer existiert:
Zusätzlich zu allgemeinen Informationen zu Deiner Person, sollten Wünsche zur Art der pflegerischen Versorgung enthalten sein. Willst Du zum Beispiel lieber in ein Pflegeheim oder ziehst Du Angehörigenpflege vor? Wichtig sind auch Deine bisherigen Routinen wie Du Deinen Tag selbst gestaltest und Deine eigene Pflege ausführst. Dadurch kann sich Deine Pflegeperson vorstellen, wie Du Dich selbstständig versorgen würdest, wenn Du es ohne Einschränkungen umsetzen könntest.
Unsere Premium Pflegeverfügung ist nach der Strukturierten Informationssammlung (kurz SIS) aufgebaut und durch die zugehörigen Farbcodes der Themenfelder (1-6) gekennzeichnet. Zudem haben wir bei jedem abgefragten Item die Nummern der Lebensbereiche der ABEDLs von Monika Krohwinkel vermerkt.
Die Pflegekräfte führen bei der Pflegeanamnese einen Ist-Soll Vergleich durch: Was kann der/die Pflegebedürftige und wie müssen wir unterstützen, um die gewohnten Routinen und Wünsche umzusetzen?
Ihr könnt Eure Verfügungen im zentralen Vorsorgeregister (https://www.vorsorgeregister.de/) hinterlegen. So sind sie für Ärzte und Ärztinnen abrufbar, wenn es im Notfall schnell gehen muss. Wir empfehlen außerdem, Kopien Eurer Pflegeverfügung an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufzubewahren und nahestehenden Personen in Eurem Leben mitzuteilen, wo sie zu finden ist. Es ist wichtig, dass Eure Familie, Euer Arzt/eure Ärztin und gegebenenfalls Euer/e gesetzliche/r Vertreter/in über Eure Pflegeverfügung informiert sind, damit diese im Bedarfsfall beachtet wird.
Ja, ihr könnt Eure Pflegeverfügung jederzeit ändern. Es ist wichtig, dass sie Eure aktuellen Wünsche und Vorstellungen widerspiegelt. In Eurem Leben kann sich immer wieder Mal was verändern, also checkt Eure Verfügungen bitte regelmäßig (wir empfehlen alle 2 Jahre).
Eine Vorsorgevollmacht ist für jede volljährige Person wichtig. Sie stellt sicher, dass im Falle von Krankheit, Unfall oder rechtlicher Handlungsunfähigkeit Deine persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten von Deiner Vertrauensperson geregelt werden können. Eine Vorsorgevollmacht sollte also nicht nur von älteren Menschen in Erwägung gezogen werden, sondern von allen volljährigen Personen.
In einer Vorsorgevollmacht werden verschiedene Bereiche festgelegt, in denen Deine Vertrauensperson, auch Bevollmächtigter genannt, im Namen des Vollmachtgebers (Du) handeln kann. Dazu gehören insbesondere:
Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht klar und präzise formuliert ist und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers entspricht. Die Bestellung einer Vertrauensperson sollte wohlüberlegt erfolgen, und es ist ratsam, im Vorfeld das Einverständnis der betreffenden Person einzuholen.
Jeder volljährige Mensch kann eine Patientenverfügung verfassen und damit frühzeitig festlegen welche medizinische Behandlung er im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls erhalten möchte. Es empfiehlt sich IMMER eine Patientenverfügung zu erstellen, selbst wenn Du keine konkreten Wünsche für lebenserhaltende Maßnahmen hast. Durch dieses Vorsorgedokument werden Deine Angehörige und das medizinische Personal entlastet, da sie die Entscheidungen nicht für Dich treffen müssen. Eine Patientenverfügung sollte also nicht nur von älteren Menschen in Erwägung gezogen werden, sondern von allen volljährigen Personen.
Eine Patientenverfügung greift sobald die betreffende Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist ihren Willen zu äußern und medizinische Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schweren Erkrankungen, Demenz, Bewusstlosigkeit oder im Zustand eines unwiderruflichen Komas der Fall sein. In solchen Situationen dienen die in der Patientenverfügung festgehaltenen medizinischen Behandlungswünsche als Leitfaden für Angehörige, Ärzt/innen und Pflegepersonal. Es ist wichtig, dass die Verfügung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens aktuell und rechtsgültig ist und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Eine Patientenverfügung regelt die individuellen medizinischen Behandlungswünsche. Dies umfasst Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder künstliche Ernährung. Es können auch Anweisungen zur Schmerztherapie, Palliativ- und Hospizpflege sowie zur Organspende enthalten sein. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung klar und präzise formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
In Deutschland sind Patientenverfügungen gesetzlich verankert und grundsätzlich von Ärzten zu respektieren. Allerdings kann es vorkommen, dass einzelne Ärzt/innen oder medizinische Einrichtungen bestimmte Maßnahmen in Frage stellen oder aufgrund medizinischer Gründe von den Festlegungen der Patientenverfügung abweichen müssen. Daher ist es ratsam, die Patientenverfügung klar zu formulieren, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zudem sollte eine Vertrauensperson benannt sein, die sich im Fall der Fälle um die Durchsetzung der Verfügung kümmert.
Eine Patientenverfügung muss nicht zwingend von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden, um gültig zu sein. Es ist jedoch ratsam, die Verfügung schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben, damit sie anerkannt wird. Eine Beglaubigung durch einen Notar oder eine Notarin kann zusätzliche Sicherheit bieten und mögliche Zweifel an der Echtheit des Dokuments vermeiden.