Account

Glossar

Gesetzlicher Betreuer

Ein gesetzlicher Betreuer ist eine bevollmächtigte Person, die vom Vormundschaftsgericht bestellt wird, um die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten einer Person zu regeln, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen oder Entscheidungen zu treffen. Der gesetzliche Betreuer handelt im besten Interesse des Betreuten und übernimmt Verantwortung für Angelegenheiten wie Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnsituation, persönliche Betreuung und Vertretung vor Behörden und Gerichten. Die Ernennung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Rechte und Interessen des Betreuten.