Ein gesetzlicher Betreuer ist eine bevollmächtigte Person, die vom
Vormundschaftsgericht bestellt wird, um die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten einer
Person zu regeln, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfähigkeit nicht mehr in der Lage
ist, für sich selbst zu sorgen oder Entscheidungen zu treffen. Der gesetzliche Betreuer handelt im
besten Interesse des Betreuten und übernimmt Verantwortung für Angelegenheiten wie
Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnsituation, persönliche Betreuung und Vertretung
vor Behörden und Gerichten. Die Ernennung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt im Rahmen eines
rechtlichen Verfahrens und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Rechte und
Interessen des Betreuten.