Grundpflege umfasst die elementaren Pflegehandlungen, die zur Aufrechterhaltung der physischen Hygiene, Gesundheit und Wohlbefindens einer Person erforderlich sind. Dazu gehören Aktivitäten wie Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Mundpflege), Mobilitätshilfe (Hilfe beim Aufstehen, Gehen), Ernährung (Essen, Trinken), Ausscheidung (Toilettengang, Kontinenzpflege) und Ruhe und Schlaf. Grundpflege wird in der Regel von Pflegefachkräften oder Pflegehilfskräften erbracht und ist essenziell für die Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen.