Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine unabhängige Institution, die im deutschen Gesundheitswesen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen und pflegerischen Leistungen überprüft. Der MDK ist zuständig für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung und unterstützt bei der Einstufung in die entsprechenden Pflegegrade. Er überprüft auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste auf die Einhaltung von Qualitätsstandards und unterstützt bei der Bewertung von Leistungsansprüchen.