Pflegegrad 4 bezeichnet einen schweren Unterstützungsbedarf für selbstständiges Leben und die Bewältigung von Alltagsaktivitäten. Personen im Pflegegrad 4 benötigen eine sehr umfangreiche Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben, einschließlich Hilfe bei grundlegenden Aktivitäten wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Haushaltsführung, Medikamenteneinnahme und psychosozialer Betreuung. Sie erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Deckung ihrer Pflegebedürfnisse.