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Glossar

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung innerhalb der Pflegeversicherung und bezeichnet einen besonders schweren Unterstützungsbedarf für selbstständiges Leben und die Bewältigung von Alltagsaktivitäten. Personen im Pflegegrad 5 benötigen eine außerordentlich umfangreiche Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben, einschließlich umfassender Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Sie haben einen sehr hohen Hilfebedarf bei allen grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.